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Unfallchirurgie

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Entlassungsmanagement im LKH Villach

Das pflegerische Entlassungsmanagement bietet für Patientinnen und Patienten mit erwartetem bzw. erhöhtem Pflege- und Unterstützungsbedarf Beratung bzw. Organisation einer nachstationären Betreuung an. Diese kann in Form von ambulanten Dienstleistungen oder stationärer Weiterbetreuung außerhalb des LKH Villachs erfolgen.

Die Zuweisung an das Entlassungsmanagement erfolgt auf Grundlage der Ersteinschätzung der DGKP und/oder des/r behandelnden Medziners/in via Orbis (interne Anforderung). 

 

Folgende Aufgabengebiete fallen in den Bereich des Entlassungsmanagements:

• Organisation ambulanter Dienstleistungen wie Hauskrankenhilfe, Essen auf Rädern, Besuchsdienste etc.

• Hilfestellung bei Anträgen wie Pflegegeldanträgen bzw. Pflegegelderhöhungsanträgen, Seniorennotruf,  Essen auf Rädern etc.

• Organisation einer Übergangspflege

• Organisation einer nachstationären Übernahme zur Remobilisation in einem anderen Krankenhaus, in Absprache mit den Behandlungsteams der jeweiligen Station

• Organisation eines Pflege-/Betreuungsplatzes in einer externen Pflegeinrichtung

• Organisation von Hilfsmitteln und Heilbehelfe (Rollstuhl, Rollmobil, Inkontinenzprodukte, etc.)

• Verordnungen für Medizinprodukte lt. § 15a GuKG

• Interdisziplinärer Austausch mit den Behandlungsteams intern im LKH Villach

• Beratung zu 24h Betreuungen, Kurzzeitpflege etc.

• Vernetzung mit externen Partnern wie der Sozialversicherungen, Amt der Kärntner Landesregierung, Sanitätsfachgeschäften, Hausärzten, etc.

 

Sozialarbeit

Sozialarbeit im Krankenhaus hat den Blick sowohl auf das Mitbedingtsein von Krankheit durch soziale Faktoren, als auch auf den Umstand, dass eine bestehende Erkrankung zumeist negative soziale Folgewirkungen nach sich zieht, gerichtet. Erkrankung, persönliche Lebenskrisen, familiäre Probleme, Gesetzeskonflikte, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bzw. Erwerbslosigkeit sowie Schulden, materielle Notsituationen und ein damit einhergehendes erhöhtes Armutsrisiko, kennzeichnen die oftmals prekären Lebenslagen von Patienten.

Im Rahmen der Beratungstätigkeit wird versucht, Einsichten in den individuellen Zusammenhang zwischen Erkrankung und sozialen Problemlagen zu vermitteln und neue Reaktionsmöglichkeiten und Aktivierungsprozesse zu initiieren.

Die Sozialarbeit im Krankenhaus setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

• den persönlichen Einzelfällen (Case-Work)

• der individuellen Ressourcenerschließung

 

Die Sozialarbeiterinnen arbeiten eng vernetzt mit dem Behandlungsteam der Station und mit sämtlichen Ämter/Behörden und externen Einrichtungen zusammen.

Die Zuweisung an den Sozialdienst erfolgt auf Grundlage der Einschätzung Behandlungsteams.

 

Hilfestellungen in folgenden Aufgabengebieten fallen in den Bereich des Sozialdienstes:

• Beratung zu finanziellen Unterstützungsleitungen (Mindestsicherung, Pension, finanzielle Beihilfen)

• Sozialrechtliche Angelegenheiten (Behindertenpass, Parkausweis, Pflege- und Hospizkarenz)

• Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten (Krankengeld, Klärung der Aufenthaltskosten, Rezeptgebührenbefreiung)

• Orientierungsgespräche hinsichtlich Arbeitsrecht und Berufsorientierung

• Wohnungsangelegenheiten

• Pensionsantragsstellungen

• Auslandsversicherungen (Pflegegeld)

• Information über die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, die Formen der  Erwachsenenvertretung bis hin zur Anregung dieser.