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Durchleuchtung
Röntgendiagnostisches Verfahren zur kontinuierlichen Beobachtung von funktionellen Abläufen im Körper (z.B.Magen-Darm Trakt, Urogenital Trakt, intrathorakale Organe), zur Positionierung von Kathetern und zur radiologischen Intervention (z.B.Stent-Implantation).
Funktionsprinzip:
Ähnlich der konventionellen (statischen) Röntgenaufnahme. Die von einer Röntgenröhre über einen längeren Zeitraum produzierten Röntgenstrahlen durchdringen den Körper und werden in Abhängigkeit zur Gewebsdichte abgeschwächt. Die austretenden - nicht absorbierten - Röntgenstrahlen werden über einen Röntgenbildverstärker in Graustufen-Bilder transformiert.
Untersuchungsablauf:
Variiert entsprechend der Fragestellung bzw. dem zu untersuchenden Organsystem. Der Patient liegt bequem auf einem allseits beweglichen Untersuchungstisch oder trägt durch aktiven Lagewechsel zum Gelingen der Untersuchung bei. Die Röntgenröhre ist in allen Ebenen positionierbar. Eine Kontrastmittelgabe erfolgt - je nach Untersuchung - oral, rectal, urethral (über Harnblasenkatheter) oder intravenös. Die Beurteilung erfolgt in Echtzeit über einen Monitor; befundrelevante Bilder werden dokumentiert.
Vorbereitung:
Terminvereinbarung erforderlich - Tel.: +43 (0)4242-63378 (RT)
Bei Durchleuchtung des Magen-Darm Traktes sollte der Patient nüchtern sein. Aussagekräftige Untersuchungen des Dünn- und Dickdarms sind nur nach vollständiger Entleerung der entsprechenden Darmabschnitte möglich. Das Kontrastmittel ist jodhältig, kann die Schilddrüsenfunktion beeinflussen und wird über die Nieren ausgeschieden. Als Voraussetzung für eine intravenöse Kontrastmittelgabe (Phlebographie) müssen die aktuellen Nieren- und Schilddrüsenwerte (Serumkreatinin und TSH) vorliegen. Am Untersuchungstag können Medikamente - falls nicht anders verordnet - wie gewohnt eingenommen werden.
Nachsorge:
Nach Kontrastmittelgabe reichlich Flüssigkeit.
Bei grenzwertigem Serumkreatinin u./o.TSH Kontrolle der Nieren- und Schilddrüsenwerte.
Wichtige Hinweise:
Röntgenstrahlen sind ionisierende Strahlen und dürfen daher aus Strahlenschutzgründen nur bei entsprechender Indikation eingesetzt werden. Eine mögliche Schwangerschaft gilt - bei nicht vitaler Indikation - als Kontraindikation und muß unbedingt ausgeschlossen sein!