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„16 Tage gegen Gewalt“: Landeskliniken sensibilisieren zum wichtigen Thema Gewalt an Frauen und Mädchen
Am 25. November startet mit dem internationalen Gedenktag für Frauen und Mädchen als Opfer von Gewalt die jährliche Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“. An diesem Tag wird im LKH Villach in der Eingangshalle um 13 Uhr die Wanderausstellung „Zuckerbrot und Peitsche“, die von der Stadt Villach zur Verfügung gestellt wird, von Vizebgm. Mag. Gerda Sandriesser eröffnet.
Zusätzlich zu dieser Wanderausstellung wird über den gesamten Kampagnenzeitraum bis zum 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte – in der Eingangshalle des LKH Villach an einen Infopoint mit Broschüren und Plakaten zum Thema informiert.
Infostände und orange Solidaritätsbekundungen der KABEG-Mitarbeiter
Auch im Klinikum Klagenfurt wird mit einem Infostand im Haupteingangsbereich des Chirurgisch-Medizinischen Zentrums (CMZ) von 09:00-14:00 Uhr zu diesem wichtigen Thema sensibilisiert und informiert. Des Weiteren werden Teile der Außenfassade des CMZ und des Eltern-Kind-Zentrums (ELKI) orange beleuchtet.
Mitarbeiter der KABEG-Häuser tragen während der „16 Tage gegen Gewalt“ freiwillig eine orange Masche, um sowohl auf das Thema aufmerksam zu machen als auch Solidarität mit Opfern zu bekunden.
Die Gewalt- und Opferschutzgruppen der Kärntner Landeskliniken sind das ganze Jahr über aktiv. Denn insbesondere Krankenhäuser und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen, wie Ambulanzen und Arztpraxen, sind oftmals aufgrund der Versorgung von Verletzungen die erste Kontakt- und Anlaufstelle, an die sich Betroffene wenden – jedoch ohne die Misshandlung anzusprechen. Fachkräfte des Gesundheitsbereichs nehmen somit eine Schlüsselrolle in der Erkennung von Gewalteinwirkung ein.
Umso wichtiger ist der KABEG die stete Sensibilisierung der Mitarbeiter in den Kärntner Landeskliniken durch Aktionen wie „16 Tage gegen Gewalt“, aber auch das Angebot entsprechender Schulungen. Durch diese lernen Mitarbeiter beispielsweise, Opfer sensibel anzusprechen, korrekt zu untersuchen sowie erlittene Verletzungen und Beschwerden gerichtsverwertbar zu dokumentieren und die Betroffenen an psychosoziale Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen zu vermitteln.