- Die Anordnungen der Ärzte und des Pflegepersonals sind zu beachten.
- Ohne ärztliche Erlaubnis dürfen Patienten das Krankenhaus nicht verlassen.
- Die Nachtruhe von 21 Uhr bis 6 Uhr ist einzuhalten.
- Patienten haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf des Krankenanstaltenbetriebes beeinträchtigen könnte, insbesondere jede Beeinträchtigung der Ruhe.